Also, ich finde doch, dass die CDU es voll drauf hat. Jetzt, wo das Verfassungsgericht die Online-Durchsuchung als grundsätzlich verfassungsgemäß eingestuft hat, will die CDU das ErmächtigungsBKA-Gesetz schnell auf den Weg bringen. Und zwar ausnahmsweise mal so, dass die Verfassung beachtet wird – ein völliges Novum für die CDU.
Dabei geht es der CDU auch darum, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung gewahrt wird. Aber, weil es aus dem Internet heraus doch nicht so einfach ist die Beweismittel Remote Forensic Software auf dem Zielcomputer zu installieren muss man ja trotzdem in die Wohnung hinein. Aber was haben wir für ein Glück, dass mit dem Grundrecht nur die Durchsuchung aber nicht das einfache Betreten gemeint ist.
Ich meine, natürlich muss es doch der Polizei gestattet sein, jede Wohnung zu betreten. Wo kämen wir denn sonst hin? [Anmerkung des Autors: Hier wollte ich eigentlich ein weiteres Grundgesetz verdreht darstellen, aber es ist mir nicht gelungen mich auf CDU-Niveau herunter zu denken.]
Also, Michel, bück dich schön, sie wollen dich nämlich nicht in den Arsch ficken sondern ihn nur betreten!